Änderungen beim Immobilienkauf 2026
- STEINBACH Immobilien

- 7. Jan.
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Artikel 01/2026
Amtsblatt Landkreis Schmalkalden-Meiningen Der Immobilienexperte Jochen Steinbach aus Meiningen informiert über einige Änderungen bei Immobilienkauf im neuen Jahr.

1. Preisentwicklung 2026 Bundesweit sind laut einer Studie des Kiel Instituts für Weltwirtschaft (IfW) die Preise für Einfamilienhäuser im dritten Quartal 2025 um 4,3 Prozent gegenüber dem Vorjahresquartal gestiegen. Bei Eigentumswohnungen verteuerten sich um 2,7 Prozent. „Wer 2026 eine Immobilie kaufen möchte, muss insbesondere in Städten mit leicht steigenden Preisen rechnen. In ländlichen Regionen gehen wir von einem konstanten Preisgefüge aus. Letztendlich entscheidend ist die Lage und der Zustand der Immobilie“, so die Einschätzung des Immobilen-Experten. 2. Zinsentwicklung Die Bauzinsen sind derzeit stabil und liegen im Durchschnitt bei etwa 3,6 Prozent. Finanzierungspezialisten rechnen damit, dass die Bauzinsen 2026 auf bis zu vier Prozent steigen könnten. Dabei handelt es sich um ein durchschnittliches Zinsniveau. Die Niedrigzinsphase von unter einem Prozent ist längst vorbei und eine Hochzinsphase von 8 % und mehr ist nach Finanzexperten nicht zu erwarten.
3. Fördergelder für Hausbau und Hauskauf
Auch 2026 wird es staatliche Unterstützung in Form von Fördergeldern für Hausbau und Immobilienkauf geben. Es gibt verbesserte Konditionen bei einigen KfW Programmen: • Für die Programme „Klimafreundlicher Neubau“ und „Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment“ wurden die Förderkreditzinsen deutlich von 2,23 auf 1,13 bzw. von 1,03 auf 0,01 % gesenkt. • Im Programm „Wohneigentum für Familien“ gilt seit Ende Oktober ein günstigerer Zinssatz 1,12 statt 1,71 Prozent.
• Ab 16. Dezember 2025 fördert die KfW wieder Neubauten mit dem Energiestandard EH55, also solchen mit einem Energieverbrauch von nur 55 Prozent im Vergleich zu einem Haus nach gesetzlichem Standard.
• Angepasst wurden die Konditionen beim Programm „Jung kauft Alt“, das den Kauf sanierungsbedürftiger Bestandsimmobilien fördert.
4. Gibt es bald ein neues Heizungsgesetzes?
Aus Regierungskreisen wurde bekannt, dass das sogenannten „Heizungsgesetzes“ novelliert wird und künftig „Gebäudemodernisierungsgesetz“ heißen soll. Eckpunkte dazu sollen bis Ende Januar 2026 erarbeitet werden. „Was genau auf uns zukommt, ist noch unklar. Es ist aber mit einer deutlichen Entschärfung des bisherigen Heizungsgesetztes zu rechnen“, schätzt Jochen Steinbach ein.
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