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 ~ IMMO aktuell ~

Aktualisiert: 7. März

Ausgabe 04/2021, Nr. 88

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Sehr geehrte/r Jochen Steinbach,

die Gefahr von Schimmelbildung in einer Mietwohnung mit nicht mehr zeitgemäßer Bausubstanz, stellt keinen Mietmangel dar, der zu einer Mietminderung berechtigt. Dies stellte der Bundesgerichtshof (BGH) im Dezember 2018 klar.

Ein Mieter und sein Vermieter stritten sich über die Berechtigung des Mieters zu einer Mietminderung. Die Mietwohnung war in den 1970er Jahren erbaut worden und 73 m³ groß. Der Mieter bemängelte angeblich durch die Bauweise der Wohnung bedingte Wärmebrücken. Er war der Ansicht, dass deshalb an den Außenwänden in den Monaten Oktober bis März Schimmelpilz entstehen könnte. Der Mieter forderte den Vermieter zur Mängelbeseitigung auf und machte eine Mietminderung geltend. Der Vermieter klagte auf Zahlung der rückständigen Miete. Der Mieter war der Ansicht, dass die Mietminderung berechtigt sei. Zwar hätte die Wohnung bei ihrer Errichtung den DIN-Vorgaben und den damaligen Regeln der Baukunst entsprochen. Er dürfe allerdings einen aktuellen Mindeststandard erwarten und ein Risiko von Schimmelbildung müsse ausgeschlossen sein. Mit üblichen Lüftungs- und Heizverhalten sei das allerdings bei der streitgegenständlichen Mietwohnung nicht zu erreichen.

Der BGH entschied den Rechtsstreit zu Gunsten des Vermieters. Wärmebrücken in den Außenwänden stellen keinen Mangel einer Mietwohnung dar. Vorausgesetzt, es wurden die Bauvorschriften und technischen Normen, welche zurzeit der Errichtung der Mietwohnung gegolten haben, eingehalten. Für technische Normen gilt grundsätzlich der Maßstab, der bei der Errichtung des Gebäudes maßgeblich war. In den 1970er Jahren war eine Wärmedämmung noch nicht vorgeschrieben und Wärmebrücken waren deshalb nicht als Mangel einzustufen. Die Wärmebrücken waren deshalb auch aktuell kein Mangel der Mietwohnung. Ein Mieter einer Altbauwohnung kann keinen aktuellen Wohnstandard erwarten, so das höchste deutsche Zivilgericht (BGH, Urteile v. 05.12.18, Az. VIII ZR 67/18). "Grundsätzlich sollte jeder Mieter prüfen, ob er die Vorgaben zum richtigen Heizen und Lüften auch einhält. Hilfreich ist hierbei ein Hydrometer, welches den Wärmeverlauf und die Luftfeuchtigkeit in der Wohnung aufzeichnet", so Manuel Steinbach, Geschäftsführer der ZENTRAX Immobilienverwaltung in Meiningen.




 
 
 
  • Autorenbild: STEINBACH Immobilien
    STEINBACH Immobilien
  • 25. Nov. 2021
  • 1 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 7. Feb. 2022

98617 Meiningen / Leipziger Straße

Objekt-Nr.: GW/003/20/SB


Details:

Miete

550- EUR

Nebenkosten

150,- EUR

Kaution

1650,- EUR

Provision

825,- EUR

Zustand der Immobilie

gepflegt

Wohnraumgröße

80 m²

Etage(n)

EG

Anzahl Parkflächen

2

Heizart / Heiztyp

Gas

Lage:

Kreisstadt Meiningen mit ca. 22.000 Einwohnern. Das Geschäftshaus wurde 1995 neu errichtet und befindet sich in einer sehr guten Verkehrslage, an der B 19, der Hauptverkehrsstraße durch die Theaterstadt. Hier sind Sie gut erreichbar und können mit entsprechender Werbung auf sich aufmerksam machen.

Die Gewerbeeinheit befindet sich im Erdgeschoss eines Geschäftshauses mit insgesamt 6 Gewerbeeinheiten. Hier befinden sich derzeit: Firma Secus, Krankenkasse und Massage. Der Neubau erfolgte 1995.


Ausstattung:

Die Mietfläche beträgt ca. 80 m² und setzt sich zusammen aus einem Verkaufsraum, einem Pausenraum, einem WC und einem Lagerraum im Keller.

Zwei PKW-Stellplätze stehen auf dem Grundstück zur Verfügung. Monatlicher Mietpreis je 25,00 €.


Angaben gemäß EnEV:

Verbrauchsausweis

Erdgasheizung, Baujahr 1995,

Kennwert: 80 kWh/(m²a)

Energieeffizienzklasse: C


Kontakt: 03693 - 470 553


 
 
 
  • Autorenbild: STEINBACH Immobilien
    STEINBACH Immobilien
  • 25. Nov. 2021
  • 1 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 7. Feb. 2022

98527 Suhl / Friedrich-König-Straße 44

Objekt-Nr.: GW/005/21


Details:

Miete

500- EUR

Nebenkosten

450,- EUR

Kaution

1500,- EUR

Provision

750,- EUR

Zustand der Immobilie

gepflegt

Wohnraumgröße

256 m²

Etage(n)

EG

Anzahl Parkflächen

2

Provision für Mieter

Nach Vereinbarung

Heizart / Heiztyp

Fernwärme

Lage:

Die Gewerbeeinheit befindet sich im Erdgeschoss eines Wohn – und Geschäftshauses in der Innenstadt von Suhl, Friedrich-König-Straße 44.

Durch die zentrale Lage an der Hauptverkehrsstraße können Sie Ihre Werbung Top platzieren und auf sich aufmerksam machen.

Die großzügige Verkaufsfläche bietet vielfältige Möglichkeiten Ihre Ware zu präsentieren.


Ausstattung:

Die Mietfläche beträgt ca. 256 m² und setzt sich zusammen aus einem großem Verkaufsraum, einem Büro, einer Küche und zwei separaten WCs.

PKW-Stellplätze stehen auf dem Grundstück zur Verfügung.

Miete monatlich pro Stellplatz: 25,00 €

Die ersten 3 Monate sind mietfrei, lediglich die Nebenkosten in Höhe von 450,00 € netto müssen gezahlt werden.


Angaben gemäß EnEV:

Bedarfsausweis

60,7kWh (m2a),

Fernwärme,

Baujahr Heizung:2011

Energieeffizienzklasse: B


Kontakt: 03693 - 470 553


 
 
 

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